alt und spröde… Schutzscheibe adé

Das hält für die Ewigkeit, oder?

Die Publikation der DGUV Holz und Metal sagt da etwas anderes. Dort heißt es unter anderem…. „Zusammen mit einem auf der Scheibe angegebenen Herstelldatum .. ergibt dies ein „Haltbarkeitsdatum“ der Schutzscheibe. Ein Betrieb über dieses „Haltbarkeitsdatum“ hinaus kann trügerische Sicherheit vortäuschen“….

Wie immer kommt es darauf an. Wie, wie lange und unter welchen Umständen wurde die Scheibe betrieben.

Kleine Haarrisse sind aber oft ein klarer Hinweis für das baldige Versagen der Schutzscheibe. Polycarbonat und die meisten Kühlmittel vertragen sich zeitlich und chemisch nur bedingt.

Wir helfen gerne weiter, zusammen findet man immer eine Lösung

DGUV Information Schutzscheiben an Werkzeugmaschinen